Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Jugendbegegnungen

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden - soweit wirksam vereinbart - Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e.V. (nachfolgend GÜZ) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Die Teilnahmebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

 

Voraussetzungen

Unsere deutsch-französischen Jugendbegegnungen richten sich an deutsch- und französischsprachige Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 18 Jahren. Wir erwarten von ihnen die Bereitschaft, sich aktiv am Leben in der Gruppe zu beteiligen und auf die Jugendlichen der anderen Nationalität zuzugehen. Die Teilnehmenden sollten als Basis mindestens einem Jahr Schulfranzösisch entsprechende sprachliche Vorkenntnisse mitbringen (außer für die Begegnungen in Breisach und Glücksburg).

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Danach erhalten die Teilnehmer eine Reisebestätigung und die Rechnung sowie den Sicherungsschein gem. § 651 r BGB, verbunden mit der Aufforderung zur Begleichung des Anzahlungsbetrags in Höhe von 20%. Der restliche Reisepreis wird spätestens nach Erhalt der Reiseunterlagen (ca. vier Wochen vor Reiseantritt) fällig. Der Vertrag ist mit Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden abgeschlossen.

 

Preise und Rabatte

Die genannten Preise beinhalten folgende Leistungen:

  • Bahnfahrt 2. Klasse mit reservierten Plätzen vom Sammelort bzw. Zusteigebahnhof zum Bestimmungsort und zurück. Genaue Informationen zu Abfahrtsort und -zeit erhalten Sie mit den Reiseunterlagen ca. vier Wochen vor Reiseantritt.
  • Betreuung während der Bahnreise durch einen Betreuer vom Sammelort bzw. Zusteigebahnhof zum Bestimmungsort und zurück – Ausnahme ist Wasserburg im Frühjahr (siehe Punkt Fahrthinweise).
  • Unterkunft und Vollverpflegung
  • Spracharbeit
  • Aktivitäten (bestimmte Aktivitäten können kostenpflichtig sein)
  • Ausflüge
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Programms
  • Organisationskosten

In den genannten Preisen sind die Zuschüsse des Deutsch-Französischen Jugendwerks bereits berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit einer pauschalierten Erstattung der Reisekosten vom Heimatort zum Reiseziel, Sammelort bzw. Zusteigebahnhof und zurück.

Bei Geschwisterbuchungen wird für das 2. und jedes weitere Kind, das innerhalb eines Kalenderjahres an einer Begegnung teilnimmt, ein Rabatt von 10 % gewährt.

 

Ehemalige Teilnehmende, die sich gemeinsam mit einem Freund/einer Freundin erneut anmelden, erhalten 10% Ermäßigung. Letztere gilt auch für die Familie des Freundes/der Freundin, vorausgesetzt, diese/r kennt unsere Begegnungen noch nicht.

 

Fahrthinweise

Für alle Reisen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Frankreich: Die Gruppenbetreuung beginnt und endet am Sammel- bzw. Zusteigebahnhof. Sammelorte können Köln, Frankfurt/Main, Mannheim, Stuttgart und /oder München sein.

Deutschland: Die Gruppenbetreuung beginnt und endet am Sammel- bzw. Zusteigebahn-hof. Sammelorte können Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Berlin und/oder Hannover sein.

Hiervon unberührt bleibt die Tatsache, dass in Einzelfällen nur eine individuelle, unbegleitete Anreise sinnvoll und möglich ist.

Achtung: Entscheidend für die Festlegung des tatsächlichen Abfahrts-/Sammelbahnhofs ist gemäß der Herkunft der Teilnehmenden das Mehrheitsprinzip!

Hin- und Rückreise: Die angegebenen Reisedaten beziehen sich auf den Tag der Abfahrt (Hinreise) und den Tag der Ankunft (Rückreise).

  • Fahrten nach Frankreich: Abfahrt morgens, Rückkehr abends. Je nach Wohnort (z. B. Berlin, Hamburg, Dresden) kann bei der An- und/oder Abreise eine Zwischenübernachtung in einer Jugendherberge am Ort des Sammelbahnhofes erforderlich sein. In diesem Fall verlängern sich die Reisedaten um jeweils einen Tag.
  • Fahrten innerhalb Deutschlands: Abfahrt morgens, Rückkehr abends.
  • Achtung: Bei der Begegnung in Wasserburg im Frühling kann die Hin- und Rückfahrt aus organisatorischen Gründen leider nicht begleitet werden.

Für die Verpflegung bei der Hinreise ist der Teilnehmer selbst verantwortlich; für die Rückreise werden Lunchpakete bereitgestellt.

 

Rücktritt/Stornogebühren/Absage

Ein Rücktritt vom Vertrag kann jederzeit erfolgen. Bei Rücktritt bis acht Wochen vor Fahrtbeginn sind wir berechtigt, 15 % des Reisepreises in Rechnung zu stellen; danach bis zum Fahrtbeginn 40 % des Reisepreises. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass die Höhe der Entschädigung niedriger liegt als die hier vereinbarten Pauschalen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Berechnung einer Stornoentschädigung entfällt, wenn der Rücktritt durch die GÜZ zu vertreten ist und wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der GÜZ unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

Unterkunft

Die Häuser, in denen unsere Gruppen untergebracht sind, sind nicht mit einem Hotel zu vergleichen, in dem der Gast bedient wird. Dies betrifft sowohl den Komfort der Ausstattung als auch die Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden. Bei den Unterkünften handelt es sich um Jugendherbergen und Schullandheimen ähnliche Einrichtungen, die darauf ausgerichtet sind, das soziale Miteinander der jugendlichen Gäste zu fördern. Es werden daher in vielen Häusern die Tisch- und Spüldienste sowie das Sauberhalten der Schlafräume von den Teilnehmenden übernommen. Insbesondere gelten in diesen Häusern Hausordnungen, die zu akzeptieren sind. Unsere Häuser entsprechen den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In den Häusern sind überwiegend 4- bis 6-Bett-Zimmer vorhanden, die wir deutsch-französisch belegen. In allen Häusern ist um 22 Uhr Hausruhe und um 23 Uhr Bettruhe, wenn das Programm es nicht anders vorsieht. Die Bettwäsche wird gestellt; Hand- und Badetücher müssen jedoch mitgebracht werden.

 

Verpflegung

Bei den Mahlzeiten in Frankreich bitten wir zu bedenken, dass sich französische Essgewohnheiten wesentlich von den deutschen unterscheiden. Da die Jugendlichen Frankreich kennenlernen sollen, wird für die deutschen Teilnehmer dort kein gesondertes Essen zubereitet. (Dies gilt entsprechend für die französischen Teilnehmer in Deutschland.) Das Frühstück in Frankreich fällt für deutsche Verhältnisse knapp aus, allerdings wird mittags und abends eine warme Mahlzeit serviert.

 

Versicherung

Im Reisepreis enthalten ist der Abschluss einer Unfallversicherung und einer subsidiären Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Dauer des Programms. Die Inanspruchnahme von Leistungen aus dieser Versicherung kann nur erfolgen, wenn im Versicherungsfall der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis zur Inanspruchnahme, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten durch den Versicherer erklären. Für den Aufenthalt in Frankreich gilt: Die anfallenden Arztkosten sind vor Ort selber zu tragen (unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung des Teilnehmers vorliegt). Diese werden in der Regel von der Krankenkasse am Heimatort zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass für die Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus nur dieselben Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden; d. h., im Einzelfall müssen diese Fahrtkosten vom Teilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten selbst getragen werden.

 

Im Reisepreis NICHT enthalten sind der Abschluss:

  • einer Krankenversicherung
  • einer Reisegepäckversicherung (Schadensregulierung bei Diebstahl oder sonstigem Verlust)

  • einer Reiserücktrittversicherung

Letztere können Sie individuell innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei einem Reisebüro abschließen; wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.

 

Für persönliche Gegenstände (z. B. Smartphones, Tablets, Schmuck) bzw. deren Verlust kann die GÜZ keine Haftung übernehmen.

 

Recht am Bild

Die Teilnehmenden und Eltern akzeptieren, dass Bild- und Tonaufnahmen, die während der Begegnung gemacht werden, von der GÜZ und ihren Partnern im Rahmen der internen und externen Kommunikation (Homepage, Broschüre, Flyer, soziale Netzwerke) genutzt werden können.

 

Mitwirkungsobliegenheiten und Störverhalten des Teilnehmers

Die Teilnehmenden sind grundsätzlich verpflichtet, an der Spracharbeit und den gemeinsamen Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Das Mitbringen von privaten Fahrzeugen ist nicht gestattet; ebenso sind Trampen und das Ausleihen von motorisierten Fahrzeugen untersagt. Der Veranstalter kann den Teilnehmer bei störendem Verhalten ungeachtet einer Abmahnung vom weiteren Aufenthalt ausschließen. Der Abmahnung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sich der Teilnehmer in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

Erheblich störendes Verhalten seitens der Teilnehmer ist insbesondere dann anzunehmen,

  • wenn die Teilnahme an der Spracharbeit und an den gemeinsamen Nachmittags- bzw. Abendaktivitäten ohne triftigen Grund verweigert wird,
  • wenn ohne Erlaubnis und Absprache mit der Gruppenleitung das Haus bzw. Aktivitäten verlassen werden und die Hausordnung nachhaltig missachtet und sich den Anweisungen und Anleitungen der Gruppenleitung widersetzt wird,
  • wenn gegen geltende strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird,
  • wenn ein Teilnehmer Verhaltensweisen an den Tag legt, die wesentliche Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer beeinträchtigen.

Die GÜZ ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbsondere unverzüglich für die Rückbeförderung des Teilnehmers zu sorgen. Sofern durch den Ausschluss und die damit verbundene Rückreise zusätzliche Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers bzw. der für ihn haftenden Erziehungsberechtigten. Verbleibende Aufenthaltskosten werden seitens des Veranstalters nur erstattet, sofern sich für den Veranstalter durch eine vorzeitige Abreise ersparte Aufwendungen realisieren lassen.

 

Um das Gruppenleben nicht zu stören, bitten wir, von einem Besuch während der Begegnung abzusehen.

 

Mängelanzeige

Der Teilnehmer hat einen Reisemangel der GÜZ oder der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters der GÜZ und dessen Erreichbarkeit sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Sofern die GÜZ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz zu fordern. Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, so hat der Reisende der GÜZ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Die Festsetzung einer Frist entfällt, wenn die GÜZ die Abhilfe verweigert oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

Ansprüche des Teilnehmers aus dem Reisevertrag gemäß § 651 Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB sind innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren an die GÜZ e.V. in Wasserburg zu stellen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der GÜZ für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ausgenommen davon sind nach § 651p Satz 2 BGB Reiseleistungen, für die internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften bestehen.

 

WICHTIG!

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden von den Eltern bzw. Erziehungs- berechtigten und den Teilnehmern mit der schriftlichen Anmeldung anerkannt. Daher sind sowohl die Unterschrift eines Elternteils/Erziehungsberechtigten als auch die der Teilnehmer auf dem Anmeldeformular notwendig.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir im Umgang mit Volljährigen und Minderjährigen keinen Unterschied machen. Für unsere Jugendbegegnungen gelten die Bestimmungen des deutschen bzw. französischen Jugendschutzgesetzes.

 

 

Reiseveranstalter

Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e.V. (GÜZ)

Halbinselstr. 42

88142 Wasserburg/Bodensee

Tel.: +4983829433620

kontakt@guez-dokumente.org

www.jugendreisen-guez.org

 

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Gerichtsstand: Amtsgericht Lindau